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# § 10 Kosten
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(1) Die Mitglieder des Deutschen Ethikrats erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Aufwandsentschädigung wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestags festgesetzt.
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(2) Die Kosten des Deutschen Ethikrats und seiner Geschäftsstelle trägt der Bund.
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