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ERBSTDV_1998
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter
- § 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben
- § 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen
- § 4 Anzeigepflicht der Standesämter
- § 5 Verzeichnis der Standesämter
- § 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen
- § 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen
- § 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden
- § 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen
- § 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden
- § 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren
- § 12 Anwendung der Verordnung
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten