# ERBSTDV_1998 **Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung** --- Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes. - [§ 1 Anzeigepflicht der Vermögensverwahrer und der Vermögensverwalter](§1.md) - [§ 2 Anzeigepflicht derjenigen, die auf den Namen lautende Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben haben](§2.md) - [§ 3 Anzeigepflicht der Versicherungsunternehmen](§3.md) - [§ 4 Anzeigepflicht der Standesämter](§4.md) - [§ 5 Verzeichnis der Standesämter](§5.md) - [§ 6 Anzeigepflicht der Gerichte bei Todeserklärungen](§6.md) - [§ 7 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen in Erbfällen](§7.md) - [§ 8 Anzeigepflicht der Gerichte, Notare und sonstigen Urkundspersonen bei Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden](§8.md) - [§ 9 Anzeigepflicht der Auslandsstellen](§9.md) - [§ 10 Anzeigepflicht der Genehmigungsbehörden](§10.md) - [§ 11 Anzeigen im automatisierten Verfahren](§11.md) - [§ 12 Anwendung der Verordnung](§12.md) - [§ 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§13.md)