4 lines
245 B
Markdown
4 lines
245 B
Markdown
# § 6 Unabhängigkeit; Unparteilichkeit
|
|
|
|
Die Mitglieder der Prüfungskommission sind in ihrer Entscheidung unabhängig und bei ihrer Beurteilung an Weisungen der zuständigen Behörde nicht gebunden. Sie sind zur Unparteilichkeit verpflichtet.
|