Files

4 lines
256 B
Markdown

# § 19 Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen
Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.