4 lines
206 B
Markdown
4 lines
206 B
Markdown
# § 1 Zweck
|
|
|
|
Die Gewährung der Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung dient der Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung der Gesundheit der Soldatinnen und Soldaten.
|