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# § 27 Aufgaben der Verbandsversammlung
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Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
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1.die Höhe der Umlagen und Beiträge;
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2.den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
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3.die Entlastung des Vorstands;
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4.die Änderung der Satzung;
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5.den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
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6.die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
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7.die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.
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