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# § 2 Sitz und Organisation
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(1) Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Er kann Außenstellen einrichten.
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(2) Der Bundesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für bestimmte Aufgaben können Prüfungsgruppen gebildet werden. Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.
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