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# § 1 Berufsbild
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(1) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Tätigkeiten zuzurechnen:
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1.Herstellung von Malzen,
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2.Herstellung und Abfüllung von Bieren und alkoholfreien Getränken.
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(2) Dem Brauer- und Mälzer-Handwerk sind folgende Kenntnisse und Fertigkeiten zuzurechnen:
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1.Kenntnisse der berufsbezogenen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe,
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2.Kenntnisse der Herstellung von Malz, insbesondere Aufbereitung und Lagerung der Rohstoffe, Weichen, Keimen und Darren,
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3.Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung von Bier, insbesondere Würzeherstellung, Gärung, Lagerung und Filtration,
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4.Kenntnisse der Herstellung und Abfüllung alkoholfreier Getränke,
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5.Kenntnisse der berufsbezogenen Hygienevorschriften und Reinigungstechniken,
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6.Kenntnisse der biologischen und der chemisch-technischen Betriebs- und Qualitätskontrolle, insbesondere der Rohstoff-Analyse,
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7.Kenntnisse über Qualitätsmanagement,
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8.Kenntnisse der berufsbezogenen Physik, Chemie, Mathematik und Biologie, insbesondere Mikrobiologie,
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9.Kenntnisse der Mälzereianlagen, insbesondere Aufbereitung der Rohstoffe, Weich-, Keim- und Darranlagen,
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10.Kenntnisse der Brauereianlagen, insbesondere Schroterei, Würzeherstellung, Gärung, Lagerung, Filtration und Abfüllung,
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11.Kenntnisse der berufsbezogenen Energieversorgungs- und Umweltschutzanlagen,
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12.Kenntnisse der berufsbezogenen Prozeßautomation,
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13.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften, insbesondere des Lebensmittelrechts und der Vorschriften über den Betrieb von Schankanlagen,
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14.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften des Umweltschutzes und der rationellen Energieverwendung,
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15.Kenntnisse der berufsbezogenen Vorschriften der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes,
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16.Kenntnisse der berufsbezogenen Ernährungslehre,
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17.Kenntnisse der Etikettierung, Ausstattung, Verpackung, Logistik und Vermarktung,
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18.Beurteilen und Auswählen von Rohstoffen,
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19.Herstellen von Malz, insbesondere Aufbereiten der Mälzereirohstoffe, Weichen, Keimen und Darren,
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20.Entkeimen, Wiegen und Lagern von Malz,
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21.Schroten von Malz,
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22.Maischen, Abläutern, Würzekochen, Ausschlagen und Würze behandeln,
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23.Anstellen, Gären und Schlauchen,
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24.Lagern, Nachgären und Klären,
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25.Filtrieren und Haltbarmachen, insbesondere Kurzzeiterhitzen und Pasteurisieren,
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26.Abfüllen,
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27.Einsetzen der technischen Anlagen, insbesondere Einrichten, Bedienen, Steuern und Überwachen,
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28.Steuern und Überwachen des Produktionsablaufes,
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29.Durchführen berufsbezogener Analysen und Kontrollen sowie ihre Dokumentation,
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30.Reinigen und Desinfizieren,
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31.Instandhalten der Brauerei- und Mälzereieinrichtungen sowie von Schankanlagen.
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