4 lines
248 B
Markdown
4 lines
248 B
Markdown
# § 9
|
|
|
|
In Verfahren über rückerstattungsrechtliche Ansprüche (§§ 1, 3) werden die in § 1 genannten Rechtsträger durch den Bundesminister der Finanzen oder von ihm zu bestimmende nachgeordnete Behörden der Bundesfinanzverwaltung vertreten.
|