4 lines
383 B
Markdown
4 lines
383 B
Markdown
# § 3 Absehen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen
|
|
|
|
Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen, ohne Einholen der Zustimmung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen von der Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge aus Billigkeitsgründen gemäß § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes abzusehen.
|