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# § 2 Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über Widersprüche in Angelegenheiten der Beamtenversorgung wird auf folgende Behörden übertragen, soweit diese die Maßnahme getroffen oder abgelehnt haben:
1.die Service-Center der Generalzolldirektion,
2.das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,
3.das Bundessprachenamt,
4.das Evangelische Kirchenamt für die Bundeswehr,
5.das Katholische Militärbischofsamt,
6.die Universitäten der Bundeswehr.