Files

6 lines
495 B
Markdown
Raw Permalink Blame History

This file contains invisible Unicode characters
This file contains invisible Unicode characters that are indistinguishable to humans but may be processed differently by a computer. If you think that this is intentional, you can safely ignore this warning. Use the Escape button to reveal them.
# § 2 Höhe der Gebühren und Bestimmung der Auslagen
(1) Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis. Das Verzeichnis bestimmt zudem die Auslagen nach § 12 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 Bundesgebührengesetz. Es regelt ferner die Tatbestände für eine Gebühren- und Auslagenbefreiung.
(2) Die nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis zu erhebenden Gebühren und Auslagen umfassen jeweils auch die Kosten für die Festsetzung der Gebühren und Auslagen.