BLUTARMV_2010
Verordnung zum Schutz gegen die Ansteckende Blutarmut der Einhufer
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Impfungen und Heilversuche
- § 3 Untersuchungen
- § 3 Veranstaltungen mit Einhufern
- § 4 Blutprobenentnahme, epidemiologische Nachforschungen
- § 5 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
- § 6 Reinigung und Desinfektion
- § 7 Öffentliche Bekanntmachung
- § 8 Schutzmaßnahmen in dem betroffenen Betrieb
- § 9 Ansteckungsverdacht
- § 10 Sperrbezirk
- § 11 Desinfektion
- § 12 Aufhebung der Schutzmaßnahmen
- § 13 Ordnungswidrigkeiten
- § 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten