8 lines
525 B
Markdown
8 lines
525 B
Markdown
# § 4 Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache
|
|
|
|
Auf der Startseite einer Website einer öffentlichen Stelle sind nach Anlage 2 folgende Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache bereitzustellen:
|
|
1.Informationen zu den wesentlichen Inhalten,
|
|
2.Hinweise zur Navigation,
|
|
3.eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit,
|
|
4.Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache.
|