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# BINSCHSTRO2012ABWV_6
**Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung](§1.md)
- [§ 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)](§2.md)
- [§ 3 Ordnungswidrigkeiten](§3.md)
- [§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten](§4.md)