602 B
602 B
BINSCHSTRO2012ABWV_6
Sechste Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Abweichende Regelungen zur Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
- § 2 Verhaltenspflichten des Schiffsführers oder der Schiffsführerin, der Eigentümer, der Ausrüster und der Person, die in der Fernsteuerungszentrale die Fernsteuerung des Fahrzeugs wahrnimmt (Operator oder Operatorin)
- § 3 Ordnungswidrigkeiten
- § 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten