8 lines
511 B
Markdown
8 lines
511 B
Markdown
# § 51 Atemschutzgerättragende Personen
|
|
|
|
(1) Wer eine Bescheinigung als atemschutzgerättragende Person erwerben will, muss
|
|
1.mindestens 18 Jahre alt sein und
|
|
2.die erforderliche Eignung besitzen, um Atemschutzgeräte nach Artikel 19.12 Nummer 10 Buchstabe a des ES-TRIN zur Rettung von Personen benutzen zu können.
|
|
|
|
(2) Die erforderliche Eignung ist vorhanden, wenn die betreffende Person ihre Tauglichkeit und Befähigung mit einer Teilnahmebescheinigung eines nach § 58 zugelassenen Lehrgangs nachweist.
|