Files
lawgit/laws_md/bimschv_39/§23.md

8 lines
400 B
Markdown

# § 23 Einhaltung von langfristigem Ziel, nationalem Ziel und Zielwerten
Die Einhaltung
1.des langfristigen Ziels für Ozon,
2.des nationalen Ziels für PM2,5sowie
3.der Zielwerte für PM2,5, Ozon, Arsen, Kadmium, Nickel und Benzo[a]pyren
ist sicherzustellen, soweit dies mit verhältnismäßigen Maßnahmen, insbesondere solchen, die keine unverhältnismäßigen Kosten verursachen, möglich ist.