4 lines
208 B
Markdown
4 lines
208 B
Markdown
# § 3 Übergangsregelung
|
|
|
|
Die §§ 1 und 2 sind nicht auf Widersprüche und Klagen in Angelegenheiten der Besoldung anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt oder erhoben worden sind.
|