4 lines
246 B
Markdown
4 lines
246 B
Markdown
# § 2074 Aufschiebende Bedingung
|
|
|
|
Hat der Erblasser eine letztwillige Zuwendung unter einer aufschiebenden Bedingung gemacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Zuwendung nur gelten soll, wenn der Bedachte den Eintritt der Bedingung erlebt.
|