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# BEHWERKPRZUSTV
**Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die
Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur
Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen**
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Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1](§1.md)
- [§ 2](§2.md)