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347 B

BEHWERKPRZUSTV

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen


Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.