5 lines
329 B
Markdown
5 lines
329 B
Markdown
# § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung
|
|
des Eigentums und des Vermögens
|
|
|
|
Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.
|