4 lines
234 B
Markdown
4 lines
234 B
Markdown
# § 49 Rechtsnachfolge
|
|
|
|
Wechselt die Person eines Beteiligten während eines Umlegungsverfahrens, so tritt sein Rechtsnachfolger in dieses Verfahren in dem Zustand ein, in dem es sich im Zeitpunkt des Übergangs des Rechts befindet.
|