7 lines
342 B
Markdown
7 lines
342 B
Markdown
# § 2 Begriffsbestimmungen
|
|
|
|
Nicht vorverpackte Lebensmittel im Sinne dieser Verordnung sind Lebensmittel, die
|
|
1.ohne Verpackung zum Verkauf angeboten werden,
|
|
2.auf Wunsch des Endverbrauchers oder des Anbieters von Gemeinschaftsverpflegung am Verkaufsort verpackt werden oder
|
|
3.im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt werden.
|