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# § 7 Änderung der Anschrift, Verlängerung
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(1) Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.
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(2) Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.
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(3) Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.
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