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AHUNDV
Assistenzhundeverordnung
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Assistenzhundearten
- § 4 Grunderziehung des Hundes
- § 5 Gesundheitliche Eignung, Attest
- § 6 Mikrochip-Transponder und Registrierungspflicht
- § 7 Fremdausbildung und Selbstausbildung
- § 8 Ziel und Inhalt der Ausbildung
- § 9 Generelle Eignung als Assistenzhund, Alter bei Beginn der Ausbildung
- § 10 Konkret-individuelle Eignung als Assistenzhund
- § 11 Schulung der Zusammenarbeit
- § 12 Ausbildungsstätte
- § 13 Einbeziehung einer Bezugsperson in die Ausbildung
- § 14 Beratung bei der Selbstausbildung
- § 15 Anmeldung zur Prüfung
- § 16 Ziel und Inhalt der Prüfung, Alter des Hundes bei der Prüfung
- § 17 Individuelle Bedarfe von Menschen mit Behinderungen, Barrierefreiheit, Kompensation von Benachteiligungen
- § 18 Prüfungsergebnis
- § 19 Zertifizierung und Zertifikat
- § 20 Verlängerung der Zertifizierung
- § 21 Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes
- § 22 Anerkennung von Assistenzhunden im Sinne des § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 3 des Behindertengleichstellungsgesetzes
- § 23 Ausweis und Abzeichen für Assistenzhunde, die als Hilfsmittel im Sinne des § 33 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt werden
- § 24 Verlängerung der Anerkennung und der Gültigkeit des Ausweises
- § 25 Jährliche Untersuchung
- § 26 Kennzeichnung von Assistenzhunden, Erteilung von Kennzeichen
- § 27 Haftpflichtversicherung
- § 28 Akkreditierung als fachliche Stelle
- § 29 Zulassung der Ausbildungsstätte, fachlich verantwortliche Person
- § 30 Akkreditierung von Prüfern, Einbeziehung von Fachprüfern
- § 31 Inkrafttreten