AD_BAG
Gesetz zur Ausführung des Haager Übereinkommens vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Sachliche Zuständigkeiten
- § 3 Verfahren
- § 4 Adoptionsbewerbung
- § 5 Aufnahme eines Kindes
- § 6 Einreise und Aufenthalt
- § 7 Bereiterklärung zur Adoption; Verantwortlichkeiten für ein Adoptivpflegekind
- § 8 Bescheinigungen über eine im Inland vollzogene Annahme oder Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
- § 9 Überprüfung ausländischer Bescheinigungen über den Vollzug einer Annahme oder die Umwandlung eines Annahmeverhältnisses
- § 10 Anwendung des Abschnitts 2
- § 11 Anwendung des Abschnitts 3