Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC
This commit is contained in:
7
laws_md/versmeldev/§6.md
Normal file
7
laws_md/versmeldev/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 6 Zurückweisung von Daten
|
||||
|
||||
Die Bundesanstalt weist Datensätze zurück, die
|
||||
1.nicht die nach § 3 vorgeschriebenen Formate einhalten oder
|
||||
2.nicht die erforderliche Datenqualität nach § 4 Absatz 1 und 2 aufweisen oder
|
||||
3.keine korrekte Unternehmenskennung nach § 5 angeben.
|
||||
Zurückgewiesene Datensätze gelten als nicht eingegangen. Die Zurückweisungsnachricht im Fall des Satzes 1 Nummer 1 und die Nachricht über das negative Validierungsergebnis im Fall des Satzes 1 Nummer 2 und 3 sind beim MVP-Portal abrufbar.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user