Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC

This commit is contained in:
LawGit Bot
2026-02-20 19:37:15 +00:00
parent b0c100f312
commit bf6529a0bd
772 changed files with 7410 additions and 198 deletions

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11 Ausschlussfristen
1.Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber in Textform geltend gemacht werden.
2.Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht wird.
3.Von dieser Ausschlussfrist werden Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlungen beruhen, nicht erfasst. Dies gilt auch für den Anspruch von Beschäftigten auf den gesetzlichen Mindestlohn. Über den Mindestlohn hinausgehende Vergütungsansprüche von Beschäftigten unterliegen weiterhin den tarifvertraglich geltenden Ausschlussfristen.
[§§ 12 bis 15 sind von der Verordnung nicht umfasst und daher nicht abgedruckt.]