Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC
This commit is contained in:
7
laws_md/stberg/§30.md
Normal file
7
laws_md/stberg/§30.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
|
||||
|
||||
(1) Die Aufsichtsbehörden führen ein Verzeichnis über
|
||||
1.die Lohnsteuerhilfevereine, die im Bezirk der Aufsichtsbehörde ihren Sitz haben;
|
||||
2.die im Bezirk der Aufsichtsbehörde bestehenden Beratungsstellen.
|
||||
|
||||
(2) Die Einsicht in das Verzeichnis ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user