Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC
This commit is contained in:
3
laws_md/stberg/§103.md
Normal file
3
laws_md/stberg/§103.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# § 103 Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
|
||||
|
||||
Die ehrenamtlichen Richter sind zu den einzelnen Sitzungen in der Reihenfolge einer Liste heranzuziehen, die der Präsident des Gerichts nach Anhörung der beiden ältesten ehrenamtlichen Richter vor Beginn des Geschäftsjahres aufstellt.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user