Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC

This commit is contained in:
LawGit Bot
2026-02-20 19:37:15 +00:00
parent b0c100f312
commit bf6529a0bd
772 changed files with 7410 additions and 198 deletions

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 3 Anschluss an das informationstechnische Netz
Der Anschluss an das Netz nach § 1 Absatz 2 erfolgt unter Nutzung der vom Bundesverwaltungsamt bereitgestellten Software. Die Anschlussberechtigten betreiben die vom Bundesverwaltungsamt bereitgestellte Software in eigener Verantwortung. Sie sind für deren sach- und funktionsgerechte Einbindung in ihre jeweiligen informationstechnischen Systeme zuständig.