Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC
This commit is contained in:
3
laws_md/maschinendg/§5.md
Normal file
3
laws_md/maschinendg/§5.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# § 5 Unterrichtung bei Nichtkonformität einer Maschine, eines dazugehörigen Produktes oder einer unvollständigen Maschine
|
||||
|
||||
Die Unterrichtung bei Nichtkonformität nach Artikel 43 Absatz 2 und 4 Satz 2 der Verordnung (EU) 2023/1230 hinsichtlich einer Maschine, eines dazugehörigen Produktes oder einer unvollständigen Maschine hat die Marktüberwachungsbehörde unverzüglich über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin vorzunehmen.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user