Update laws from RSS - 2026-02-20 19:37:15 UTC

This commit is contained in:
LawGit Bot
2026-02-20 19:37:15 +00:00
parent b0c100f312
commit bf6529a0bd
772 changed files with 7410 additions and 198 deletions

View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# GER_STBARBBV_9
**Neunte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk**
---
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- [§ 1 Zwingende Arbeitsbedingungen](§1.md)
- [§ 2 Außerkrafttreten](§2.md)
- [§ 3 Inkrafttreten](§3.md)

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 1 Zwingende Arbeitsbedingungen
Die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 25. September 2025, abgeschlossen zwischen dem Bundesverband Gerüstbau e. V. und der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk einerseits sowie der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt andererseits, finden auf alle nicht an den TV Mindestlohn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anwendung, die unter den Geltungsbereich der am 1. Januar 2026 geltenden Fassung des TV Mindestlohn fallen, wenn der Betrieb oder die selbstständige Betriebsabteilung nach dem fachlichen Geltungsbereich des TV Mindestlohn überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt.

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 2 Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.