Update laws from RSS - 2026-07-01 21:07:46 UTC
This commit is contained in:
6
laws_md/schausrv_2026/§25.md
Normal file
6
laws_md/schausrv_2026/§25.md
Normal file
@@ -0,0 +1,6 @@
|
||||
# § 25 Befugnisse der Befugnis erteilenden und notifizierenden Behörde
|
||||
|
||||
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie kann von den Konformitätsbewertungsstellen verlangen, dass ihm alle Auskünfte erteilt werden, die es benötigt zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Aufgaben
|
||||
1.als Befugnis erteilende und notifizierende Behörde und
|
||||
2.der Überwachung nach dieser Verordnung.
|
||||
Es kann insbesondere die Vorlage der der Konformitätsbewertung zugrunde liegenden, auch elektronischen Unterlagen verlangen.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user