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# § 6 Fachgespräch
(1) Im Fachgespräch hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
1.die fachlichen Zusammenhänge aufzuzeigen, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen,
2.Kundinnen und Kunden zu beraten und dabei den jeweiligen Kundenwunsch sowie optometrische Gesichtspunkte, wirtschaftliche Gesichtspunkte und rechtliche Gesichtspunkte in das Beratungsgespräch einzubeziehen,
3.sein Vorgehen bei der Planung und Durchführung des Meisterprüfungsprojekts zu begründen sowie
4.mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darzustellen und dabei aktuelle Entwicklungen im Augenoptiker-Handwerk zu berücksichtigen.
(2) Das Fachgespräch soll höchstens 30 Minuten dauern.