Update laws from RSS - 2026-03-11 21:09:01 UTC

This commit is contained in:
LawGit Bot
2026-03-11 21:09:01 +00:00
parent d44c384059
commit 72f6dec018
18 changed files with 188 additions and 1 deletions

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# § 10 Mitteilung über die Einstellung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen
Die zuständige Behörde hat dem Bundesministerium spätestens am ersten Arbeitstag der Woche, die derjenigen folgt, in der die letzte den jeweiligen Verdachtsfall oder bestätigten Fall betreffende Seuchenbekämpfungsmaßnahme im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 8 eingestellt wurde, die Aufhebung sämtlicher den jeweiligen Verdachtsfall oder bestätigten Fall betreffenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen mitzuteilen.