Initial commit: Gesetze als Markdown

This commit is contained in:
2025-11-18 10:44:04 +01:00
commit 6de2d2020b
52518 changed files with 540876 additions and 0 deletions

7
laws_md/hgb/§606.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 606 Zweijährige Verjährungsfrist
Folgende Ansprüche verjähren in zwei Jahren:
1.Schadensersatzansprüche wegen Tod oder Körperverletzung eines Fahrgasts oder wegen Verlust, Beschädigung oder verspäteter Aushändigung von Gepäck, soweit die Ansprüche den Vorschriften dieses Buches unterworfen sind;
2.Schadensersatzansprüche aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 572 fallenden Ereignis;
3.Ansprüche auf Bergelohn, auf Sondervergütung und auf Bergungskosten;
4.Ansprüche wegen der Beseitigung eines Wracks.