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# § 44 Förderung von wiederverwendbaren Getränkeverpackungen
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Der Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll mit dem Ziel der Abfallvermeidung gestärkt und das Recycling von Getränkeverpackungen in geschlossenen Kreisläufen gefördert werden. Ziel ist es, einen Anteil von in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Zur Überprüfung der Wirksamkeit der in diesem Gesetz vorgesehenen Förderung der Wiederverwendung von Verpackungen ermittelt das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit jährlich den Anteil der in wiederverwendbaren Getränkeverpackungen abgefüllten Getränke und gibt die Ergebnisse bekannt.
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