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# § 4 Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
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(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
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1.berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
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2.integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
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Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
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(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen,
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2.projektorientierte Arbeitsweisen anwenden,
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3.Entwicklung von Mobilitätsdienstleistungen und ihre Realisierung mitgestalten,
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4.Kommunikation mit Kunden und Kundinnen dienstleistungsorientiert und situationsbezogen gestalten,
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5.Fremdsprachen bei der Kundenkommunikation anwenden,
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6.Service und Betreuung durchführen,
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7.Funktion der technischen Service- und Notfalleinrichtungen sicherstellen,
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8.in Not- und in Zwischenfällen Maßnahmen ergreifen sowie
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9.Instrumente der kaufmännischen Steuerung anwenden.
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(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
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1.Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
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2.Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
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3.Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
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4.digitalisierte Arbeitswelt sowie
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5.im Arbeitskontext kultursensibel handeln.
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