Update laws from RSS - 2026-08-16 06:30:21 UTC
This commit is contained in:
11
laws_md/ehv_2030_2/§12.md
Normal file
11
laws_md/ehv_2030_2/§12.md
Normal file
@@ -0,0 +1,11 @@
|
||||
# § 12 Erhebung von Bezugsdaten
|
||||
|
||||
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet, im Antrag auf kostenlose Zuteilung für Bestandsanlagen zusätzlich zu den Angaben, die nach der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 gefordert sind, folgende Angaben zu machen:
|
||||
1.allgemeine Angaben zu jedem Zuteilungselement:
|
||||
a)die anteilig zuzuordnenden Eingangs- und Ausgangsströme,
|
||||
b)im Fall eines Zuteilungselements mit Wärme-Emissionswert, bei dem Wärme zur Herstellung von Produkten in der Anlage verbraucht wird: für jedes der nach Anhang IV Nummer 2.6 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2019/331 anzugebenden Produkte die Menge an zuteilungsfähiger und nicht zuteilungsfähiger messbarer Wärme, die zu seiner Herstellung aufgewendet wurde,
|
||||
c)im Fall des Exports von messbarer Wärme an Anlagen oder Einrichtungen, die nicht in den Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes fallen: die Wärmemenge in Verbindung mit den Prodcom-Codes 2010 und NACE-Codes Rev 2 der Produkte dieser Anlagen oder Einrichtungen,
|
||||
d)im Fall eines Zuteilungselements mit Brennstoff-Emissionswert: die Brennstoff- und Strommengen in Verbindung mit den Prodcom-Codes 2010 und NACE-Codes Rev 2 der Produkte dieser Anlagen oder Einrichtungen,
|
||||
e)im Fall eines Zuteilungselements für Prozessemissionen: die Menge an zuteilungsfähigen und nicht zuteilungsfähigen Prozessemissionen in Verbindung mit den Prodcom-Codes 2010 und NACE-Codes Rev 2 der Produkte dieser Anlagen oder Einrichtungen;
|
||||
|
||||
2.bei Anlagen, die durch den Einsatz von Biomasse messbare Wärme in gekoppelter Produktion mit einer nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vergüteten Strommenge erzeugt haben, die Angabe dieser in gekoppelter Produktion erzeugten Wärmemenge.
|
||||
Reference in New Issue
Block a user