Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 81 Inkrafttreten: 1960-02-25 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1960-02-24 BGBl-Id: bgbl1-1960-8-1
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Stellen dieser Station
- Nummer 52: Neue Regelung für die Beschäftigung von weiblichen Bauzeichnerlehrlingen und weiblichen Jugendlichen auf Baustellen
- Nummer 33 der Durchführungsverordnung zum niedersächsischen Arbeitschutzgesetz für Jugendliche: Neue Regelung für die Beschäftigung von weiblichen Bauzeichnerlehrlingen und weiblichen Jugendlichen auf Baustellen