Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 764
Inkrafttreten: 1949-01-01 (für Erwerbe, für welche die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1948 entstanden ist oder entsteht)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm
Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1951-09-04
BGBl-Id: bgbl1-1951-44-2