Files
laws-git/sev/FASSUNG.md
LawGit Spiegel 5e0cff15dd BGBl. 1970 I S. 441 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Sorteneintragungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 441
Inkrafttreten: 1970-05-06 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1970-05-05

BGBl-Id: bgbl1-1970-39-1
1970-05-05 12:00:00 +00:00

1.0 KiB

SEV — 1970-05-05

  • Titel: Verordnung zur Änderung der Sorteneintragungsverordnung
  • Typ: Änderung
  • Fundstelle: BGBl. 1970 I S. 441
  • Inkrafttreten: 1970-05-06 (Tag nach der Verkündung)
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1970/39#page=1
  • Kurz: Die Verordnung ändert die Sorteneintragungsverordnung, insbesondere bezüglich der Dauer der Wertprüfung und der Möglichkeit, den landeskulturellen Wert von Rebsorten auf Grund von vergleichenden Sortenprüfungen festzustellen.

Betroffene Stellen

  • § 9 Abs. 3 Satz 1: Die Wertprüfung dauert in der Regel drei Ertragsjahre.
  • § 9 Abs. 5: Der landeskulturelle Wert von Rebsorten kann auch auf Grund von vergleichenden Sortenprüfungen festgestellt werden, wenn diese amtlich oder unter amtlicher Überwachung angelegt und ausgewertet worden sind.
  • § 13 Abs. 1 Satz 2: Die Worte „der Mindestprüfzeit für die Wertprüfung

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.