Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 979 Inkrafttreten: 1956-12-22 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1956-12-22 BGBl-Id: bgbl1-1956-53-7
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- Anhang: Neue Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III, einschließlich Kinderermäßigungen
- Anhang (Tabellen): Die Tabellen für die Berechnung der Lohnsteuer in den Steuerklassen I, II und III wurden aktualisiert, insbesondere die Spalten für die Kinderermäßigung.
- Anhang: Die Steuerbeträge für verschiedene Jahreslohnbeträge und Steuerklassen wurden angepasst.
- § 32 Abs. 1: Ersetzung der Zahl 312 durch 562 und Einfügung eines neuen Satzes.
- § 32a: Ersetzung der Worte 'das Kalenderjahr 1955' durch 'die Kalenderjahre 1955 und 1956' und Ersetzung der Zahl 7200 durch 9000 sowie Streichung des zweiten Halbsatzes des zweiten Satzes.
- Hinter § 32a: Einfügung des neuen § 32b.
- § 34 Abs. 1: Ersetzung des Klammerzusatzes (§ 14) durch (§§ 14, 14a, 17a).
- § 34 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 40 Abs. 3: Einfügung eines neuen Satzes, der den monatlichen Zuschlag von 20,80 DM für Arbeitnehmer in Steuerklasse II oder III festlegt.
- § 40 Abs. 4: Ersetzung der Zahl 312 durch 562.
- § 41 Abs. 2: Ersetzung der Zahl 50 durch 100.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3a: Ersetzung der Worte 'Abs. 4' durch 'Abs. 3 bis 5 oder nach § 17a'.
- § 46 Abs. 2 Ziffer 3b: Streichung der Ziffer 3b.
- § 47 Abs. 3: Streichung der Worte 'nach näherer Anordnung der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörden im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen' und Einfügung von zwei neuen Sätzen.
- § 7 Abs. 4: Ersetzt die Bezeichnung '§ 8 a Abs. 1 und 3' durch '§ 8 a Abs. 1'
- § 7 Abs. 10 Satz 1: Fügt die Worte 'oder ist der Hinzurechnungsvermerk nach §§ 14, 14 a auf der Lohnsteuerkarte nicht eingetragen, obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen,' ein
- § 8 a Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Eintragung der Steuerklasse und Zahl der Kinder auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 8 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Sicherstellung der Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Nachforderung von Lohnsteuer bei Änderungen regelt
- § 8 a Abs. 5: Fügt den Absatz 5 ein, der die Nachforderung von Lohnsteuer unter bestimmten Bedingungen regelt
- § 8 a Abs. 6: Fügt den Absatz 6 ein, der die Mitteilungspflicht bei Veränderungen regelt
- § 14 Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Eintragung von Beträgen für bestimmte Steuerklassen regelt
- § 14 Abs. 3: Verschiebt den bisherigen Absatz 2 auf Absatz 3
- § 14 Abs. 4: Fügt den Absatz 4 ein, der die Behandlung bei Lohnsteuer-Jahresausgleich regelt
- § 14 a: Fügt den neuen § 14 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks auf der Lohnsteuerkarte regelt
- § 17 a: Fügt den neuen § 17 a ein, der die Eintragung eines Hinzurechnungsvermerks durch das Finanzamt regelt
- § 18 Abs. 3: Fügt den Absatz 3 ein, der die Eintragung des Hinzurechnungsvermerks regelt
- § 18 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 8 a Abs. 2 letzter Satz,' und ersetzt '(§ 17)' durch '(§§ 17, 17 a)'
- § 18 a Abs. 2: Fügt den Absatz 2 ein, der die Gültigkeit von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 18 a Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Rückwirkung von Änderungen oder Ergänzungen regelt
- § 20 Abs. 1: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 20 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. b: Neue Fassung des Buchstabens b, der die Kosten für Benutzung eines Kleinstkraftwagens regelt
- § 20 a Abs. 1: Streicht die Worte 'vorbehaltlich der Vorschrift des § 20 c'
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Abzugsfähigkeit von Beiträgen auf Grund von Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 20 a Abs. 2 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Abzugsfähigkeit von Sparbeträgen regelt
- § 20 a Abs. 4: Ändert den Absatz 4, der die Abzugsfähigkeit von bestimmten Aufwendungen regelt
- § 21: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 22: Ersetzt die Zahl '312' durch '562'
- § 25 Abs. 3: Ersetzt die Zahl '936' durch '1188'
- § 25 a Abs. 1 Satz 3: Ersetzt die Worte 'um den diese Einkünfte oder Bezüge' durch 'um den diese Einkünfte und Bezüge'
- § 25 a Abs. 2: Ersetzt die Zahl '480' durch '720'
- § 25 a Abs. 3 Ziff. 2: Neue Fassung der Ziffer 2, die die Voraussetzungen für die Erstattung von Lohnsteuer regelt
- § 25 a Abs. 4: Streicht die Worte 'und die in Absatz 2 bezeichneten Beträge von 480 Deutsche Mark'
- § 28: Neue Fassung des zweiten Satzes, der die Rückwirkung von Änderungen und Ergänzungen regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die die Nachversteuerung bei bestimmten Sonderausgaben regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 4: Neue Fassung der Ziffer 4, die die Nachversteuerung bei Sonderausgaben im wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits regelt
- § 28 a Abs. 1 Ziff. 6: Fügt die Ziffer 6 ein, die die Nachversteuerung bei bestimmten Kapitalansammlungsverträgen regelt
- § 31 Abs. 5: Ersetzt die Beträge für bestimmte Zeiträume
- § 20 b: Streicht den § 20 b
- § 20 c: Streicht den § 20 c