Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 764 Inkrafttreten: 1949-01-01 (für Erwerbe, für welche die Steuerschuld nach dem 31. Dezember 1948 entstanden ist oder entsteht) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-09-04 BGBl-Id: bgbl1-1951-44-2