Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 1645 Inkrafttreten: 1979-01-01; 1978-10-11 (Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen in Artikel 2 Nr. 7) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1978-10-10 BGBl-Id: bgbl1-1978-57-1
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- § 42 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die erforderliche Zahl der Personen definiert, die an die Stelle wegfallender Schöffen treten oder in den Fällen der §§ 46, 47 als Schöffen benötigt werden.
- § 45 Abs. 2 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Möglichkeit regelt, dass jeder Hauptschöffe nur an den Sitzungen eines Schöffengerichts teilnimmt.
- § 45 Abs. 2 Satz 4: Einfügung eines neuen Satzes, der die Anwendung von Satz 1 auf die Reihenfolge der Hilfsschöffen regelt.
- § 45 Abs. 4: Neufassung des Absatzes, der die Führungsweise der Schöffenlisten und die Benachrichtigung der Schöffen regelt.
- § 46: Neufassung des § 46, der die Auslosung von Hauptschöffen für neu gebildete Schöffengerichte regelt.
- § 47: Neufassung des § 47, der die Heranziehung von Schöffen für außerordentliche Sitzungen regelt.
- § 48: Neufassung des § 48, der die Zuteilung von Ergänzungsschöffen regelt.
- § 49: Neufassung des § 49, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
- § 52 Abs. 1: Neufassung des Absatzes, der die Gründe für die Streichung von Schöffen aus der Schöffenliste regelt.
- § 52 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Streichung von Schöffen auf Antrag regelt.
- § 52 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Vorrangigkeit der Dienstleistungen von Hilfsschöffen regelt.
- § 52 Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Ergänzungswahl von Hilfsschöffen regelt.
- § 54 Abs. 1 Satz 2: Einfügung eines neuen Satzes, der die Bedeutung von Hinderungsgründen regelt.
- § 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Heranziehung von Hilfsschöffen regelt.
- § 54 Abs. 3: Neufassung des Absatzes, der die Anfechtbarkeit der Entscheidung regelt.
- § 74 a Abs. 2: Ersetzung der Worte 'der Strafkammer' durch 'des Landgerichts'.
- § 74 c: Neufassung des § 74 c, der die Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammer regelt.
- § 74 d Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 74 e: Einfügung eines neuen § 74 e, der den Vorrang zwischen verschiedenen Strafkammern regelt.
- § 77 Abs. 1: Ersetzung der Worte 'beim Schwurgericht und die Schöffen der Strafkammer' durch 'der Strafkammern'.
- § 77 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Worte 'das Schwurgericht und für die Strafkammer' durch 'die Strafkammern'.
- § 77 Abs. 2 Satz 5: Neufassung des Satzes, der die Zusammenstellung der Namen der Hauptschöffen regelt.
- § 77 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Auslosung der Reihenfolge regelt.
- § 77 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Worte 'oder ob von seiner Heranziehung zur Dienstleistung abzusehen'.
- § 77 Abs. 4 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Strafkammer oder als Schöffe beim Schwurgericht' durch 'Strafkammern'.
- § 135 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'die Beschwerde gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes' durch 'Beschwerden gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes in den in § 304 Abs. 5 der Strafprozeßordnung bezeichneten Fällen'.
- § 143: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Zuständigkeit von Beamten der Staatsanwaltschaft regelt.