Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5202 Inkrafttreten: 2022-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2021-12-16 BGBl-Id: bgbl1-2021-84-5
806 B
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ALG — 2021-12-16
- Titel: Bekanntmachung der Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2022
- Typ: Bekanntmachung
- Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 5202
- Inkrafttreten: 2022-01-01
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/84#page=22
- Kurz: Die Bekanntmachung legt die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2022 fest: 270 Euro monatlich für das gesamte Gebiet und 260 Euro monatlich für das Beitrittsgebiet.
Betroffene Stellen
- § 68: Beitragsatz für das Kalenderjahr 2022 festgelegt
- § 114: Beitragsatz für das Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 2022 festgelegt
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.